Weco-Feuerwerk-FAQ

1) Wie kann ich im Onlineshop einkaufen?
Das ist ganz einfach: suchen Sie sich Ihre Favoriten aus und sammeln Sie diese im Warenkorb. Im Warenkorb werden Sie dann Schritt für Schritt durch die Bestellung begleitet. Bei der Zahlungsart wählen Sie aus, ob es sich um eine Silvestervorbestellung oder eine Sofortlieferung handelt. Nachdem Sie die Bestellung abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestellbestätigung per E-Mail. Der Mindestbestellwert beträgt zurzeit 0,00 Euro.

2) Wann kann ich im Shop einkaufen?
Sie können bei uns ab dem 01. Februar bestellen.
Letzte Bestellannahme für Silvesterlieferung: 1. Dezember

3) Erforderliche Dokumente:
- Nichtgefahrgut (z.B. Fanartikel) -> kein Nachweis erforderlich
- Kategorie 1 (Jugendfeuerwerk) -> Altersnachweis
- Kategorie T1 (Bühnenpyrotechnik) -> Altersnachweis und Verpflichtungserklärung
- Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) -> Altersnachweis
- Kategorie 2 außerhalb Silvester  -> Altersnachweis und Gewerbenachweis oder bei
  Privatpersonen eine Ausnahmegenehmigung Ihrer zuständigen Behörde

4) Was bedeuten die Kategorien bzw. was muss ich beachten?
Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen während des ganzen Jahres nur an Personen abgegeben und von diesen verwendet werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Hierunter fallen z.B. Knallerbsen, Knallteufel, Knallbonbons, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen (bis einschl. 30 cm).

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember eines jeden Jahres an Personen abgegeben und von diesen verwendet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (also mindestens 18 Jahre alt sind). Ist einer dieser drei Tage ein Sonntag, dann können im Rahmen der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten die entsprechenden Produkte auch bereits ab dem 28. Dezember verkauft/abgegeben werden. Außerhalb dieses Zeitraumes ist ein Verkauf bzw. eine Abgabe nur gegen Vorlage einer Ausnahmegenehmigung möglich. Artikel der Kategorie 2 sind z.B. Raketen, Batterien, Verbünde aus mehreren Batterien, Feuerwerkssortimente und Knallkörper (Böller).

Feuerwerkskörper der Kategorie T1 dürfen ganzjährig an Personen abgegeben und von diesen verwendet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (also mindestens 18 Jahre alt sind). Die Artikel dieser Kategorie dürfen ausschließlich für technische Zwecke im Rahmen von Film- und Fernsehaufnahmen, Veranstaltungen, Bühnenshows usw. verwendet werden. Für den Erwerb müssen Sie uns eine von Ihnen unterzeichnete T1-Verpflichtungserklärung einreichen, mit der Sie bestätigen, dass die Artikel nur für den erlaubten Zweck genutzt werden. Artikel der Kategorie T1 sind beispielsweise Luftschlangenbatterien.

5) Wann ist das Abbrennen der einzelnen Artikel erlaubt?
Kategorie 1 Artikel dürfen ganzjährig von Personen ab 12 Jahren verwendet werden.

Kategorie 2 Artikel dürfen nur am 31. Dezember und dem 01. Januar von Personen ab 18 Jahren verwendet werden.
Außerhalb dieses Zeitraumes benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung.
Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000€ oder Haftstrafen geahndet werden.

Kategorie T1 Artikel dürfen ganzjährig an Personen ab 18 Jahren verkauft und von diesen verwendet werden. Die Verwendung ist jedoch nur für den Einsatz bei Film- und Fernsehaufnahmen, Veranstaltungen, Bühnenshows usw. erlaubt.

6) Woher bekomme ich einen Freistellungsantrag bzw. eine Ausnahmegenehmigung?
Einen Vordruck für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung (Freistellungsantrag) finden Sie im Downloadbereich. Diesen reichen Sie ausgefüllt bei der Gemeinde (Ordnungsamt) des Ortes ein, wo das Feuerwerk abgeschossen werden soll. Bitte beachten Sie, dass es je nach Gemeinde einige Zeit dauern kann, bis Sie eine entsprechende Genehmigung erhalten. Ebenso ist die jeweilige Gebühr für die Genehmigung abhängig von der Gebührenordnung der Gemeinde. Zudem kann die Gemeinde Auflagen für den Erwerb von Feuerwerk der Kategorie 2 aufstellen (bspw. ohne Knallwirkung usw.). Falls Sie Hilfe bei der Produktauswahl benötigen, zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

7) Was muss ich als Privatperson beachten?
Um in unserem Onlineshop einzukaufen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Hierzu benötigen wir einen entsprechenden Altersnachweis von Ihnen. Dazu geben Sie bei der Bestellung Ihre 26-stellige Personalausweisnummer, Ihre Reisepassnummer oder die Nummer Ihres Aufenthaltstitels an. Die Nummer wird auf Richtigkeit geprüft. Die Daten werden nicht gespeichert. Zudem wird bei Übergabe der Lieferung ihre Personalien durch den Spediteur gesichtet. Möchten Sie Waren außerhalb der gesetzlichen drei Verkaufstage erhalten, ist ferner die Übersendung einer Ausnahmegenehmigung von Nöten.

8) Ich bin Gewerbetreibender, gibt es Unterschiede zu Privatpersonen?
An Gewerbetreibende darf das ganze Jahr Feuerwerk versendet werden. Hierzu benötigen wir lediglich Ihren Gewerbenachweis. Ausnahmegenehmigung und Altersnachweis sind nicht erforderlich. Beachten Sie, dass Sie für die unterjährige "private" Verwendung trotzdem eine Ausnahmegenehmigung benötigen!

Möchten Sie als Gewerbetreibender direkt Kunde bei Weco werden, dann schreiben Sie uns eine Kontaktanfrage über www.weco.de unter dem Reiter "Händler" und folgen Sie den Anweisungen.

9) Was ist ein Kundenkonto?
Wir bieten Ihnen die Option, ein Kundenkonto anzulegen. Dieses bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie nicht bei jeder Bestellung einen Altersnachweis erbringen bzw. bei Gewerbekunden einen Auszug aus dem Handelsregister übermitteln müssen. Diese Daten werden bei uns bis zur Löschung Ihres Kontos gespeichert. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

10) Bis wann kann ich für Silvester bestellen? (Bestellschluss)
Sie können Ihre Bestellung ganzjährig aber spätestens bis zum 1.12. aufgeben. Bei der Bestellung wählen Sie im Warenkorb bitte „Silvesterlieferung (Deutschland)“ aus. Die Auslieferung erfolgt pünktlich zu Silvester an den letzten drei Werktagen des Jahres. Bitte beachten Sie bei der Auswahl der Zahlungsbedingung „Vorkasse“, dass der 01.12. ebenfalls der letzte Termin für einen Zahlungseingang darstellt. Bestellungen mit einem späteren Zahlungseingang können leider nicht berücksichtigt werden.

11) Kann ich nach Bestellabschluss noch Artikel zu meiner Bestellung hinzufügen?
Dies ist aus logistischen Gründen derzeit leider nicht möglich.

12) Ich möchte bestimmte Artikel aus meiner Bestellung gegen andere Artikel austauschen, geht das?
Das ist leider nicht möglich. Hierzu stornieren Sie bitte Ihren Auftrag und erstellen einen neuen.
Achtung: Bei Stornierungen von Silvesterbestellungen nach dem 30. November erheben wir eine Gebühr von 15,00 Euro.

13) Ist die Verfügbarkeit von Artikeln garantiert?
Trotz Verfügbarkeitsangabe je Artikel kann es in Spitzenzeiten zu Überschneidungen kommen. Hierdurch kann es in Einzelfällen passieren, dass ein als verfügbar gekennzeichneter Artikel leider trotzdem ausverkauft ist. Sofern ein Artikel nicht zur gewünschten Zeit lieferbar ist, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Wir behalten uns zusätzlich vor, bereits zugesagte Bestellungen abzuändern, sofern sich die Verfügbarkeit nachträglich ändert.

14) Wie werden die Frachtkosten zugewiesen?

Die Versandkosten richten sich nach dem jeweiligen Warenkorbwert und berechnen sich wie folgt:

- Warenwert ab    0,00 Euro: 30,00 Euro
- Warenwert ab 150,00 Euro: 15,00 Euro
- Warenwert ab 250,00 Euro:  0,00 Euro

Abholung (nur Eitorf): 0,00 Euro

15) Ich habe keine Auftragsbestätigung erhalten, was nun?
Sobald Sie Ihre Bestellung bei uns abgeschlossen haben, erhalten Sie eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail. Falls Sie keine E-Mail erhalten, schauen Sie bitte zunächst im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches nach. Haben Sie tatsächlich keine E-Mail von uns erhalten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt über unser Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

16) Ich möchte meine Bestellung stornieren, geht das?
Ja, Sie können Silvesteraufträge kostenfrei bis zum 30. November stornieren. Danach erheben wir eine Pauschale in Höhe von 15,00 Euro, welche wir vom Rückerstattungsbetrag abziehen.

17) Wie funktioniert der Altersnachweis?
Den Altersnachweis benötigen wir von Ihnen, um sicherzustellen, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Dafür geben Sie während des Bestellvorgangs Ihre 26-stellige Personalausweisnummer oder Ihre Reisepassnummer oder die Nummer Ihres Aufenthaltstitels an. Diese Nummer wird einmalig auf Richtigkeit geprüft, aber die Daten werden nicht gespeichert. Für Kunden mit Benutzerkonto ist diese Prüfung nur bei der ersten Bestellung notwendig.

18) Bekomme ich meine Artikel auch pünktlich zu Silvester geliefert?
Ja, unsere Versanddienstleister sind namhafte Speditionen und Paketdienste, die auf die Auslieferungen von Gefahrgütern spezialisiert sind. Je früher Sie Ihre Bestellung abgeben, umso besser können sich die Transportunternehmen auf die Auslieferung an den gesetzlichen drei Verkaufstagen einstellen.

19) Wann kommt meine Sendung bzw. wie sind die Lieferzeiten?
Bestellungen für Silvester werden an Privatkunden ausschließlich in der Zeit vom 29.12. bis einschließlich 31.12. zugestellt. Bei Gewerbekunden ist eine Zustellung auch früher möglich.       

Bei Bestellungen unterhalb des Jahres für z.B. Hochzeiten, Geburtstage, etc. rechnen Sie bitte mit Bearbeitungs- und Lieferzeiten von zwei bis fünf Werktagen.

20) Muss derjenige, der das Paket in Empfang nimmt, auch volljährig sein?
Sofern Feuerwerksartikel der Kategorie F2 oder T1 in dem Paket sind, darf das Paket nur von einer volljährigen Person in Empfang genommen werden.

21) Kann ich meine Sendung nachverfolgen?
Sobald Ihre Sendung an einen Paketdienst übergeben und eine Trackingnummer vergeben wurde, erhalten Sie diese automatisiert per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Sendung, die per Spedition versendet wurde, erhalten Sie leider keine Trackingnummer.

22) Wie kann ich das Paket wieder zurückschicken, wenn ich widerrufe?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unseren Support. Wir kümmern uns um die Abholung der Sendung. Bitte NICHT per Post zurücksenden, da Gefahrgut besonderen Transportvoraussetzungen unterliegt.

23) Wann muss ich bezahlen?

Unterjährig: Sie sollten mindestens 10 Werktage vor geplanter Nutzung unserer Artikel zu Ihrem Event den Rechnungsbetrag überwiesen haben.

Silvester: Ihre Zahlung muss bis zum 01.12. bei uns eingegangen sein.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unseren Versand- und Zahlungsbedingungen!

24) Welche Zahlungsart bieten Sie an?
Zurzeit können Sie bei uns per Vorkasse, Giropay, Kreditkarte und Sofortüberweisung bezahlen. Bei Abholung können Sie darüber hinaus in bar oder per EC-Karte zahlen. Eine Bezahlung Ihrer Bestellung per Nachnahme ist leider nicht möglich.

25) Wie erfahre ich, ob meine Zahlung bei Weco eingegangen ist?
Wenn die Zahlung eingegangen ist, werden Sie per E-Mail darüber informiert.

26) Wie finde ich Ihre Kontodaten bzw. wohin soll ich den Rechnungsbetrag überweisen?
Unsere Kontoverbindung steht in der automatischen Bestätigungsmail und ist im Reiter Versand- und Zahlungsbedingungen zu finden. Andernfalls wenden Sie sich an unseren Support.

27) Was passiert, wenn ich die Paketannahme verpasst habe? (Annahmeverzug)
Wir bitten Sie sicherzustellen, dass eine volljährige Person das Paket entgegennehmen kann. Andernfalls geht die Sendung wieder direkt zu uns zurück. Für den vergeblichen Zustellversuch sowie die Kosten der Rücksendung an Weco, erheben wir eine Aufwandspauschale in Höhe von 60,00 €. Den Betrag ziehen wir vom Rückerstattungsbetrag ab. Der Rest wird Ihnen per Überweisung zurückerstattet. Tipp: Um dies zu vermeiden, können Sie im Bestellvorgang eine von der Rechnung abweichende Lieferadresse angeben.
 

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Weco-Feuerwerk-FAQ

1) Wie kann ich im Onlineshop einkaufen?
Das ist ganz einfach: suchen Sie sich Ihre Favoriten aus und sammeln Sie diese im Warenkorb. Im Warenkorb werden Sie dann Schritt für Schritt durch die Bestellung begleitet. Bei der Zahlungsart wählen Sie aus, ob es sich um eine Silvestervorbestellung oder eine Sofortlieferung handelt. Nachdem Sie die Bestellung abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestellbestätigung per E-Mail. Der Mindestbestellwert beträgt zurzeit 0,00 Euro.

2) Wann kann ich im Shop einkaufen?
Sie können bei uns ab dem 01. Februar bestellen.
Letzte Bestellannahme für Silvesterlieferung: 1. Dezember

3) Erforderliche Dokumente:
- Nichtgefahrgut (z.B. Fanartikel) -> kein Nachweis erforderlich
- Kategorie 1 (Jugendfeuerwerk) -> Altersnachweis
- Kategorie T1 (Bühnenpyrotechnik) -> Altersnachweis und Verpflichtungserklärung
- Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) -> Altersnachweis
- Kategorie 2 außerhalb Silvester  -> Altersnachweis und Gewerbenachweis oder bei
  Privatpersonen eine Ausnahmegenehmigung Ihrer zuständigen Behörde

4) Was bedeuten die Kategorien bzw. was muss ich beachten?
Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen während des ganzen Jahres nur an Personen abgegeben und von diesen verwendet werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Hierunter fallen z.B. Knallerbsen, Knallteufel, Knallbonbons, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen (bis einschl. 30 cm).

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember eines jeden Jahres an Personen abgegeben und von diesen verwendet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (also mindestens 18 Jahre alt sind). Ist einer dieser drei Tage ein Sonntag, dann können im Rahmen der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten die entsprechenden Produkte auch bereits ab dem 28. Dezember verkauft/abgegeben werden. Außerhalb dieses Zeitraumes ist ein Verkauf bzw. eine Abgabe nur gegen Vorlage einer Ausnahmegenehmigung möglich. Artikel der Kategorie 2 sind z.B. Raketen, Batterien, Verbünde aus mehreren Batterien, Feuerwerkssortimente und Knallkörper (Böller).

Feuerwerkskörper der Kategorie T1 dürfen ganzjährig an Personen abgegeben und von diesen verwendet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (also mindestens 18 Jahre alt sind). Die Artikel dieser Kategorie dürfen ausschließlich für technische Zwecke im Rahmen von Film- und Fernsehaufnahmen, Veranstaltungen, Bühnenshows usw. verwendet werden. Für den Erwerb müssen Sie uns eine von Ihnen unterzeichnete T1-Verpflichtungserklärung einreichen, mit der Sie bestätigen, dass die Artikel nur für den erlaubten Zweck genutzt werden. Artikel der Kategorie T1 sind beispielsweise Luftschlangenbatterien.

5) Wann ist das Abbrennen der einzelnen Artikel erlaubt?
Kategorie 1 Artikel dürfen ganzjährig von Personen ab 12 Jahren verwendet werden.

Kategorie 2 Artikel dürfen nur am 31. Dezember und dem 01. Januar von Personen ab 18 Jahren verwendet werden.
Außerhalb dieses Zeitraumes benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung.
Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000€ oder Haftstrafen geahndet werden.

Kategorie T1 Artikel dürfen ganzjährig an Personen ab 18 Jahren verkauft und von diesen verwendet werden. Die Verwendung ist jedoch nur für den Einsatz bei Film- und Fernsehaufnahmen, Veranstaltungen, Bühnenshows usw. erlaubt.

6) Woher bekomme ich einen Freistellungsantrag bzw. eine Ausnahmegenehmigung?
Einen Vordruck für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung (Freistellungsantrag) finden Sie im Downloadbereich. Diesen reichen Sie ausgefüllt bei der Gemeinde (Ordnungsamt) des Ortes ein, wo das Feuerwerk abgeschossen werden soll. Bitte beachten Sie, dass es je nach Gemeinde einige Zeit dauern kann, bis Sie eine entsprechende Genehmigung erhalten. Ebenso ist die jeweilige Gebühr für die Genehmigung abhängig von der Gebührenordnung der Gemeinde. Zudem kann die Gemeinde Auflagen für den Erwerb von Feuerwerk der Kategorie 2 aufstellen (bspw. ohne Knallwirkung usw.). Falls Sie Hilfe bei der Produktauswahl benötigen, zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

7) Was muss ich als Privatperson beachten?
Um in unserem Onlineshop einzukaufen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Hierzu benötigen wir einen entsprechenden Altersnachweis von Ihnen. Dazu geben Sie bei der Bestellung Ihre 26-stellige Personalausweisnummer, Ihre Reisepassnummer oder die Nummer Ihres Aufenthaltstitels an. Die Nummer wird auf Richtigkeit geprüft. Die Daten werden nicht gespeichert. Zudem wird bei Übergabe der Lieferung ihre Personalien durch den Spediteur gesichtet. Möchten Sie Waren außerhalb der gesetzlichen drei Verkaufstage erhalten, ist ferner die Übersendung einer Ausnahmegenehmigung von Nöten.

8) Ich bin Gewerbetreibender, gibt es Unterschiede zu Privatpersonen?
An Gewerbetreibende darf das ganze Jahr Feuerwerk versendet werden. Hierzu benötigen wir lediglich Ihren Gewerbenachweis. Ausnahmegenehmigung und Altersnachweis sind nicht erforderlich. Beachten Sie, dass Sie für die unterjährige "private" Verwendung trotzdem eine Ausnahmegenehmigung benötigen!

Möchten Sie als Gewerbetreibender direkt Kunde bei Weco werden, dann schreiben Sie uns eine Kontaktanfrage über www.weco.de unter dem Reiter "Händler" und folgen Sie den Anweisungen.

9) Was ist ein Kundenkonto?
Wir bieten Ihnen die Option, ein Kundenkonto anzulegen. Dieses bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie nicht bei jeder Bestellung einen Altersnachweis erbringen bzw. bei Gewerbekunden einen Auszug aus dem Handelsregister übermitteln müssen. Diese Daten werden bei uns bis zur Löschung Ihres Kontos gespeichert. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

10) Bis wann kann ich für Silvester bestellen? (Bestellschluss)
Sie können Ihre Bestellung ganzjährig aber spätestens bis zum 1.12. aufgeben. Bei der Bestellung wählen Sie im Warenkorb bitte „Silvesterlieferung (Deutschland)“ aus. Die Auslieferung erfolgt pünktlich zu Silvester an den letzten drei Werktagen des Jahres. Bitte beachten Sie bei der Auswahl der Zahlungsbedingung „Vorkasse“, dass der 01.12. ebenfalls der letzte Termin für einen Zahlungseingang darstellt. Bestellungen mit einem späteren Zahlungseingang können leider nicht berücksichtigt werden.

11) Kann ich nach Bestellabschluss noch Artikel zu meiner Bestellung hinzufügen?
Dies ist aus logistischen Gründen derzeit leider nicht möglich.

12) Ich möchte bestimmte Artikel aus meiner Bestellung gegen andere Artikel austauschen, geht das?
Das ist leider nicht möglich. Hierzu stornieren Sie bitte Ihren Auftrag und erstellen einen neuen.
Achtung: Bei Stornierungen von Silvesterbestellungen nach dem 30. November erheben wir eine Gebühr von 15,00 Euro.

13) Ist die Verfügbarkeit von Artikeln garantiert?
Trotz Verfügbarkeitsangabe je Artikel kann es in Spitzenzeiten zu Überschneidungen kommen. Hierdurch kann es in Einzelfällen passieren, dass ein als verfügbar gekennzeichneter Artikel leider trotzdem ausverkauft ist. Sofern ein Artikel nicht zur gewünschten Zeit lieferbar ist, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Wir behalten uns zusätzlich vor, bereits zugesagte Bestellungen abzuändern, sofern sich die Verfügbarkeit nachträglich ändert.

14) Wie werden die Frachtkosten zugewiesen?

Die Versandkosten richten sich nach dem jeweiligen Warenkorbwert und berechnen sich wie folgt:

- Warenwert ab    0,00 Euro: 30,00 Euro
- Warenwert ab 150,00 Euro: 15,00 Euro
- Warenwert ab 250,00 Euro:  0,00 Euro

Abholung (nur Eitorf): 0,00 Euro

15) Ich habe keine Auftragsbestätigung erhalten, was nun?
Sobald Sie Ihre Bestellung bei uns abgeschlossen haben, erhalten Sie eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail. Falls Sie keine E-Mail erhalten, schauen Sie bitte zunächst im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches nach. Haben Sie tatsächlich keine E-Mail von uns erhalten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt über unser Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

16) Ich möchte meine Bestellung stornieren, geht das?
Ja, Sie können Silvesteraufträge kostenfrei bis zum 30. November stornieren. Danach erheben wir eine Pauschale in Höhe von 15,00 Euro, welche wir vom Rückerstattungsbetrag abziehen.

17) Wie funktioniert der Altersnachweis?
Den Altersnachweis benötigen wir von Ihnen, um sicherzustellen, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Dafür geben Sie während des Bestellvorgangs Ihre 26-stellige Personalausweisnummer oder Ihre Reisepassnummer oder die Nummer Ihres Aufenthaltstitels an. Diese Nummer wird einmalig auf Richtigkeit geprüft, aber die Daten werden nicht gespeichert. Für Kunden mit Benutzerkonto ist diese Prüfung nur bei der ersten Bestellung notwendig.

18) Bekomme ich meine Artikel auch pünktlich zu Silvester geliefert?
Ja, unsere Versanddienstleister sind namhafte Speditionen und Paketdienste, die auf die Auslieferungen von Gefahrgütern spezialisiert sind. Je früher Sie Ihre Bestellung abgeben, umso besser können sich die Transportunternehmen auf die Auslieferung an den gesetzlichen drei Verkaufstagen einstellen.

19) Wann kommt meine Sendung bzw. wie sind die Lieferzeiten?
Bestellungen für Silvester werden an Privatkunden ausschließlich in der Zeit vom 29.12. bis einschließlich 31.12. zugestellt. Bei Gewerbekunden ist eine Zustellung auch früher möglich.       

Bei Bestellungen unterhalb des Jahres für z.B. Hochzeiten, Geburtstage, etc. rechnen Sie bitte mit Bearbeitungs- und Lieferzeiten von zwei bis fünf Werktagen.

20) Muss derjenige, der das Paket in Empfang nimmt, auch volljährig sein?
Sofern Feuerwerksartikel der Kategorie F2 oder T1 in dem Paket sind, darf das Paket nur von einer volljährigen Person in Empfang genommen werden.

21) Kann ich meine Sendung nachverfolgen?
Sobald Ihre Sendung an einen Paketdienst übergeben und eine Trackingnummer vergeben wurde, erhalten Sie diese automatisiert per E-Mail. Handelt es sich um eine größere Sendung, die per Spedition versendet wurde, erhalten Sie leider keine Trackingnummer.

22) Wie kann ich das Paket wieder zurückschicken, wenn ich widerrufe?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unseren Support. Wir kümmern uns um die Abholung der Sendung. Bitte NICHT per Post zurücksenden, da Gefahrgut besonderen Transportvoraussetzungen unterliegt.

23) Wann muss ich bezahlen?

Unterjährig: Sie sollten mindestens 10 Werktage vor geplanter Nutzung unserer Artikel zu Ihrem Event den Rechnungsbetrag überwiesen haben.

Silvester: Ihre Zahlung muss bis zum 01.12. bei uns eingegangen sein.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unseren Versand- und Zahlungsbedingungen!

24) Welche Zahlungsart bieten Sie an?
Zurzeit können Sie bei uns per Vorkasse, Giropay, Kreditkarte und Sofortüberweisung bezahlen. Bei Abholung können Sie darüber hinaus in bar oder per EC-Karte zahlen. Eine Bezahlung Ihrer Bestellung per Nachnahme ist leider nicht möglich.

25) Wie erfahre ich, ob meine Zahlung bei Weco eingegangen ist?
Wenn die Zahlung eingegangen ist, werden Sie per E-Mail darüber informiert.

26) Wie finde ich Ihre Kontodaten bzw. wohin soll ich den Rechnungsbetrag überweisen?
Unsere Kontoverbindung steht in der automatischen Bestätigungsmail und ist im Reiter Versand- und Zahlungsbedingungen zu finden. Andernfalls wenden Sie sich an unseren Support.

27) Was passiert, wenn ich die Paketannahme verpasst habe? (Annahmeverzug)
Wir bitten Sie sicherzustellen, dass eine volljährige Person das Paket entgegennehmen kann. Andernfalls geht die Sendung wieder direkt zu uns zurück. Für den vergeblichen Zustellversuch sowie die Kosten der Rücksendung an Weco, erheben wir eine Aufwandspauschale in Höhe von 60,00 €. Den Betrag ziehen wir vom Rückerstattungsbetrag ab. Der Rest wird Ihnen per Überweisung zurückerstattet. Tipp: Um dies zu vermeiden, können Sie im Bestellvorgang eine von der Rechnung abweichende Lieferadresse angeben.
 

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